Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Gerade für junge Leute, die noch am Anfang ihres Berufslebens stehen ist es sinnvoll eine so genannte Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Bei dieser Form der Versicherung handelt es sich um eine Invaliditätsversicherung, ähnlich wie bei der Unfallversicherung. In der Regel werden Berufsunfähigkeitsversicherungen von den meisten Versicherungen als Zusatzversicherung zu gewöhnlichen Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichert sich der Versicherungsnehmer gegen eine potenzielle Arbeitsunfähigkeit. Die Gefahr einer Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit liegt in der Regel wesentlich höher als von den meisten Menschen gedacht.
So kann beispielsweise ein Bäcker aufgrund des ständigen Kontakts zu Mehl eine Mehlallergie bekommen. Eine weitere Ausführung seines Berufes ist somit ausgeschlossen. Um beim Eintritt eines derartigen Schicksals nicht vom wirtschaftlichen Ruin bedroht zu werden, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Kommt es dazu, dass ein Versicherter aufgrund diverser Gründe weiterhin nicht mehr in der Lage ist seinen erlernten und bisher ausgeübten Beruf weiterhin zu verrichten, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Der Versicherte erhält dann eine monatliche "Rente". Diese richtet sich immer nach der Höhe des vorher eingezahlten Beitrags. In der Regel handelt es sich aber um Beträge zwischen 500 und 1.500 Euro.
Wichtig ist, dass der Versicherungsvertrag keine Klausel hinsichtlich einer so genannten "abstrakten Verweisbarkeit" enthält. Die Formulierung kann nämlich unter gewissen Umständen dazu führen, dass die Versicherung das Geld nicht auszahlt. Sie verweist den Versicherungsnehmer in einem solchen Fall dann auf die Möglichkeit einen anderen Beruf als den alten auszuüben.
Um bei dem Beispiel des Bäckers zu bleiben wäre folgendes Szenario denkbar: Der Bäcker kann aufgrund seiner Mehlallergie seinen alten Beruf nicht mehr ausüben, ist sonst jedoch körperlich fit und kerngesund. Die Versicherung "verweist" ihn dann "abstrakt" in einen anderen Beruf/eine andere Tätigkeit. So kann der Bäcker beispielsweise eine bezahlte Umschulung zum Schreiner machen oder als Telephonist in einem Call Center arbeiten. Der Verdienst wäre unter dem Strich der gleiche, nur eben in einem anderen Beruf/Bereich und die Versicherung "spart" sich die Zahlungen. Fehlt im Versicherungsvertrag hingegen die Klausel der "abstrakten Verweisbarkeit" so ist dies für den Versicherungsnehmer sehr gut.
Um wieder auf das Beispiel des Bäckers mit der Mehlallergie zurückzukommen, wäre unter diesen Umständen das folgende Szenario denkbar: Der Bäcker verläßt aufgrund seiner Allergie seinen alten Beruf, bekommt von der Berufsunfähigkeitsversicherung seine monatliche "Rente" und kann sich dann entschließen, ob er eine Umschulung zum Tischler macht, sich einen Job im Call Center sucht oder auch einfach in den "Ruhestand" geht und ausschließlich von seiner Berufsunfähigkeitsrente der Versicherung lebt. Wichtig ist, sich möglichst früh für eine derartige Versicherung zu entscheiden. Es gilt die Faustregel: Je jünger der Versicherungsnehmer und je "ungefährlicher" der Beruf desto günstiger die Beiträge.