KFZ Versicherung

KFZ Versicherung

Eine Kfz-Versicherung zu besitzen, ist in Deutschland Pflicht für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges. Ein Bestandteil dieser Versicherung ist die Kfz-Haftpflicht-Versicherung.

Sie übernimmt entstandene Personen- und Sach- und Vermögensschäden, welche durch die Benutzung des Fahrzeuges verursacht wurden, zum Beispiel bei einem Unfall. Hier gleicht die Versicherungsgesellschaft die Schäden am anderen Fahrzeug und eventuelle Schmerzensgeld- und Lohnersatzforderungen des Unfallgegners aus.

Versicherungsgesellschaften, welche Kfz-Versicherungen anbieten, sind verpflichtet, Kündigungen wegen Zahlungsverzug oder Kündigungen durch den Versicherungsnehmer an die Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Diese prüft dann, ob für dieses Fahrzeug eine neue Haftpflichtversicherung gemeldet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, wird sie sich mit dem Halter des Fahrzeuges in Verbindung setzen und ihn auffordern, umgehend einen Versicherungsschutz herzustellen und nachzuweisen. Kommt der Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nach, veranlasst die Kfz-Zulassungsstelle die Stilllegung des Fahrzeuges. Durch die Vollzugsbeamten der Zulassungsstelle oder die Polizei werden die TÜV- und AU-Plakette von den Nummernschildern des Fahrzeuges entfernt und der Halter wird über die Stilllegung informiert. Hierdurch entstehen dem Halter enorme Kosten. Nimmt nun das Fahrzeug dennoch widerrechtlich am Straßenverkehr teil, begeht der Halter eine Straftat, die von der Polizei geahndet wird. Somit ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung eine Grundvoraussetzung für die Haltung eines Fahrzeuges.

Für neuere Fahrzeuge besteht bei Abschluss der Kfz-Versicherung auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zusätzlich mit einer Voll- oder Teilkasko abzusichern. Die Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber sie ist allen Kfz-Haltern zu empfehlen. Sie deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die zum Beispiel durch einen Unfall mit Haarwild, Diebstahl des Fahrzeuges oder Zubehörs und Wetterschäden, wie Hagel, Blitz und Überschwemmung, entstehen. Außerdem sind auch Schäden durch Marderbiss abgesichert.

Als weiteren Bestandteil der Kfz-Versicherung bieten viele Gesellschaften einen Schutzbrief an. Der Schutzbrief enthält Leistungen, die sonst von Autoclubs, wie dem ADAC, übernommen werden und das meist für ein wesentlich geringeres Entgelt. Man sollte sich also bei seiner Versicherungsgesellschaft erkundigen, ob sie einen Schutzbrief anbietet und diesen gegebenenfalls mit abschließen. Auch werden Insassenunfallversicherungen und neuerdings auch Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen als Bestandteil der Kfz-Versicherung angeboten.