Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Falle rechtlicher Streitigkeiten vor den oft enorm hohen Gerichts- und Anwaltskosten bei ungewissem Ausgang des Verfahrens.

In jedem Rechtsschutzvertrag wird geregelt, in welchen Fällen und bis zu welcher Höhe die Kosten von der Versicherung übernommen werden, und ob der Versicherte eine Selbstbeteiligung pro Fall zu leisten hat.
Grundsätzlich tritt die Rechtsschutzversicherung im Zivilrecht ein für die Kosten des eigenen Anwalts, die Gerichtskosten, im Fall des Unterliegens im Prozess auch die Kosten des gegnerischen Anwalts und für weitere Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

In Deutschland muss stets derjenige, der eine Klage beim Zivilgericht einreichen möchte, einen Teil der Gerichtskosten im Voraus bezahlen und seinem eigenen Anwalt einen Kostenvorschuss leisten. Die Höhe der Vorschüsse richtet sich nach dem Betrag, um den gestritten wird. Wer also von einem anderen einen großen Geldbetrag verlangt, etwa weil sein teures Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde, oder sein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum keinen Lohn gezahlt hat, muss zunächst einen erheblichen Betrag aufbringen, um seinen Anspruch bei Gericht geltend machen zu können. Im Falle des Obsiegens im Prozess kann er die Kosten vom Gegner zwar zurückverlangen. Prozesse ziehen sich manchmal jedoch über Jahre, und wenn der Gegner nicht solvent ist, bekommt selbst der, der Recht bekommen hat, sein Geld nicht zurück.

Zu unterscheiden sind die gewerblichen und privaten Rechtsschutzversicherungen. Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich gegen spezielle Risiken, die mit seiner Berufsausübung zusammenhängen, absichern. Ähnliches gilt z. B. für Eigentümer von Immobilien, die vermietet sind. Diese sollten besondere Vorkehrungen für den Fall treffen, dass etwa Mieter nicht zahlen oder die Mietwohnung beschädigen.

Für andere Privatpersonen sind die wichtigsten Bereiche, für die Rechtsschutzversicherungen regelmäßig Schutz anbieten, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozial- und Verwaltungsrecht, Mietrecht und Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Prinzipiell nicht versicherbar sind vorsätzliche Straftaten. Wenn jemand mit Absicht andere verletzt oder bestiehlt, wird keine Versicherung die Kosten seiner Verteidigung übernehmen. Trotzdem kann die Versicherung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht nützlich sein, soweit es um fahrlässige Delikte und Bußgeldangelegenheiten geht. Denn die Verletzung anderer Personen aus Versehen kann jedem passieren.

Entscheidend beim Abschluss einer Rechtssschutzversicherung ist der individuelle Zuschnitt auf die eigenen Bedürfnisse und Risiken.