Teilkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung

Für Fahrzeugbesitzer gibt es die Möglichkeit, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, eine zusätzliche, freiwillige Teilkaskoversicherung abzuschließen. Während die Haftpflichtversicherung ausschließlich die Schäden an Dritten bei einem Verkehrsunfall abdeckt, kommt die Teilkaskoversicherung bei Verlust, Schadensfällen oder Vernichtung des eigenen Fahrzeuges auf.

Zu solchen Fällen zählen zum Beispiel Unwetterschäden wie Hagel oder Überschwemmung, Fahrzeugbrand, Glasschäden, Wildunfälle oder Diebstahl des Fahrzeugs. Obwohl ein gewisses Grundkontingent bei den Versicherungsanbietern gleich ist, ist es möglich, dass der Leistungskatalog letztlich stark unterschiedlich sein kann. So zählen einige Versicherungen zu Wildunfällen auch noch Nutztierunfälle mit Schafen oder Kühen, der weil Andere nur so genanntes Haarwild als solches gelten lassen. Wichtig hierbei ist jedoch immer, dass das Auto sich während des Unfalls in Bewegung befand. Schäden mit Tieren am stehenden Fahrzeug werden nicht getragen. Verschiedene Versicherungen bieten auch Leistungen bei Schäden mit jeglichen Tierarten an.

Auch bei der Definition der Schadensfälle durch Naturgewalten – so genannte Elementarschäden - gibt es Unterschiede. In der Regel kommt die Versicherung für alle Kosten auf, die durch Gegenstände, welche während eines Sturms, Hagel oder einer Überschwemmung auf oder gegen das Fahrzeug geworfen oder geschleudert wurden, entstanden. Wird das Fahrzeug jedoch beschädigt, weil der Fahrer während eines Unwetters von der Straße abkommt, trägt die Versicherung die entstandenen Schäden nicht. Die Begründung liegt hier in vermuteter Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeiten und vorsätzliche Handlungen, die zu Schäden am Fahrzeug führen, werden von der Versicherung in den Leistungen nicht übernommen.

Zu beachten ist auch, dass im Falle eines Diebstahls aus dem Auto, nur jene Gegenstände mit versichert sind, die im Auto installiert sind. Dazu zählen zum Beispiel Kindersitze und Autoradios, derweil CDs, Taschen oder ähnliche nicht fest installierte Dinge nicht in dem Leistungskatalog inbegriffen sind.

Nichtsdestotrotz ist die Teilkaskoversicherung eine Versicherungsart, die für jedes Kraftfahrzeug empfehlenswert ist. Ganz besonders gilt dies für Fahrzeuge der gehobenen Klasse und jegliche Neufahrzeuge. Ohne einen solchen zusätzlichen Schutz ist der Fahrzeugbesitzer in der Situation für alle Eigenschäden selbst aufkommen zu müssen.